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Erste Hilfe FAQErste Hilfe FAQ

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Erste Hilfe Lehrgang

Ansprechpartner

Herr
Thorsten Euler

thorsten.euler(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 20


Frau
Amira Kekez

amira.kekez(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 21

Beste telefonische Erreichbarkeit
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Offenbach e.V.
Soziale Dienste
Breitenausbildung
Herrnstraße 57
63065 Offenbach

Häufige Fragen zum Erste Hilfe Lehrgang

  • Welcher Kurs ist der Richtige für mich?

    Für betriebliche Ersthelfer, Führerscheinbewerber, Übungsleiter und fast alle anderen Personen ist der Besuch eines 9 Unterrichtseinheiten umfassenden Erste Hilfe Lehrgang die richtige Wahl.

    Eine Ausnahme bilden Beschäftigte die in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen tätig sind, hier empfehlen wir den Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

    Der von uns ebenfalls angebotene Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind richtet sich vornehmlich an Tagesmüttern, Eltern, Großeltern und Erzieher.

    Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall jedoch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

  • Welche Vorschriften der Berufsgenossenschaften gibt es?

    Die Grundversorgung in Bezug auf die Erste Hilfe in Betrieben ist in den DGUV Vorschriften (DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geregelt, oder besser gesagt verbindlich für die Betriebe vorgeschrieben, wobei unter Betriebe auch Verwaltungen u.ä. Einrichtungen gemeint sind.

    Die Anzahl der Personen die in Erster Hilfe ausgebildet sein müssen, richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Versicherten und beträgt

    in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfender, bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten 5% der anwesenden Beschäftigten und

    in sonstigen Betrieben ebenfalls bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfender, bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten jeoch 10% der anwesenden Beschäftigten.

    Wichtiger Hinweis: Es geht tatsächlich um die Anzahl der anwesenden Beschäftigten, nicht um die Anzahl der im Betrieb Beschäftigten, was leider häufig falsch verstanden wird.

    Konkret bedeutet dies, das bereits bei 2 anwesenden Beschäftigten eine Person in Erster Hilfe ausgebildet sein muss!!!

     

  • Wer übernimmt die Kosten für die Teilnahme?

    Für betriebliche Ersthelfer übernimmt die Kosten im Regelfall die zuständige Berufsgenossenschaft, wir empfehlen aber trotzdem vor dem Besuch des Lehrganges bei Ihrer Berufsgenossenschaft nachzufragen, da die Berufsgenossenschaften leider unterschiedliche Regelungen haben. Sollten die Kosten nicht durch die Berufsgenossenschaft übernommen oder nachträglich abgelehnt werden, müssen wir Ihnen leider die Kosten in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung stellen.

    Für alle anderen Teilnehmer gilt, dass die Kosten in Höhe von 50,00 Euro am Lehrgangstag in bar zu entrichten sind.

  • Was lerne ich bei diesem Lehrgang?
    • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Helfen bei Unfällen
    • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen
    • Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
    • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

    "Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

  • Kann die Ausbildung auch in unseren Räumen durchgeführt werden?

    Ja, das ist möglich, allerdings müssen mindestens 12 Personen teilnehmen, wird diese Personenzahl trotz vorheriger Vereinbarung aus welchen Gründen auch immer unterschritten, müssen wir Ihnen für die fehlenden Teilnehmer jeweils den aktuellen Gebührensatz der Berufsgenossenschaft in Rechnung stellen.

    Bitte beachten Sie, dass auch Krankheit und andere unvorhergesehene Ereignisse zu einer Kostenübernahmepflicht führen.

     

  • Bieten Sie Sehtests an?

    Nein, wir bieten keine Sehtests an, bitte wenden Sie sich an einen Optiker oder Augenarzt.

  • Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?

    Wir stellen Ihnen gerne bei Verlust der Bescheinigung oder aus anderen Gründen eine neue Bescheinigung kostenlos aus, allerdings nur rückwirkend für einen Besuch des Lehrganges in den letzten zwei Jahren.

    Für länger zurückliegende Lehrgänge berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro.

  • Was passiert wenn ich zu spät zum Lehrgang komme?

    Das kann passieren, jedoch schreiben die Berufsgenossenschaft für uns verbindlich vor, dass wir den Lehrgangsbesuch nur bescheinigen dürfen, wenn sämtliche Unterrichtseinheiten besucht wurden.

    Wir können Ihnen bei einer Verspätung (auch unverschuldet) daher keine Lehrgangsbescheinigung ausstellen, die fehlenden Unterrrichtseinheiten müssten Sie dann bei einem anderen Lehrgang nachträglich absolvieren.