Ausnahmen BGAusnahmen BG

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Ansprechpartner

Herr
Thorsten Euler

thorsten.euler(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 20


Frau
Amira Kekez

amira.kekez(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 21

Beste telefonische Erreichbarkeit
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Offenbach e.V.
Soziale Dienste
Breitenausbildung
Herrnstraße 57
63065 Offenbach

Kostenübernahme nur nach Antragstellung

Nachstehende Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernehmen die Kosten für die Erste Hilfe Ausbildung sowie die Kosten für die regelmäßige Fortbildung nur nach vorheriger Antragstellung.

  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

    Die BGW übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor auf dem Anmeldeformular der BGW online beantragt wurde.

    Nähere Informationen zum Abrechnungsmodus der BGW finden Sie hier.

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

    Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe akzeptiert nur eigene Antragsformulare, die direkt bei der BGN heruntergeladen werden können. Eine vorherige Registrierung ist erforderlich.

  • Unfallkasse Hessen

    Die Unfallkasse Hessen vergibt Berechtigungsscheine, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im voraus beantragt werden können. Diese müssen mit dem Anmeldeformular gemeinsam bei der ausbildenden Stelle vorgelegt werden.

    Jeder Berechtigungsschein kann nur ein einziges Mal eingereicht werden!

  • Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBB)

    Die Unfallversicherung Bund und Bahn übernimmt die Kosten, wenn die Teilnahme im Voraus online beantragt wurde.
    Die Kostenzusage mit der Genehmigungsnummer muss dem Ausbildungsträger spätestens am Kurstag vorliegen, da diese zusammen mit dem Anmeldeformular für die Berufsgenossenschaft zur Abrechnung benötigt wird.

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