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  1. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Erste Hilfe Lehrgängen

Geltungsbereich und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des DRK Kreisverbandes Offenbach e.V. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Teilnehmerverhältnis ist die Stadt Offenbach am Main.

Anmeldung

Die Anmeldung für Lehrgänge, die öffentlich ausgeschrieben sind, erfolgt mündlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder online). Sowohl bei der mündlichen als auch der schriftlichen Anmeldung wird grundsätzlich auf diese über Internet zugänglichen AGB hingewiesen, die Bestandteile der Teilnahmevereinbarung sind. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldebestätigung erfolgt i.d.R. per Email (ausgenommen Gruppenanmeldungen). Veranstaltungen für eine geschlossene Gruppe werden individuell vereinbart. Für alle Veranstaltungen ist grundsätzlich der jeweilige Anmeldeschluss 2 Tage vor Schulungsbeginn.

Zahlungsbedingungen

Für Lehrgänge sind entsprechende Kursgebühren zu entrichten. Für Betriebshelfer übernimmt die Kosten in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder der zuständige Unfallversicherungsträger (UVT). Die Abrechnung mit der BG oder UVT erfolgt durch den DRK Kreisverband, wenn eine Kostenzusage, ein Gutschein oder eine gleichwertige Erklärung der BG oder UVT vorgelegt wird. Sollte die BG oder UVT bei dem durchgeführten Lehrgang eine Zahlung für einzelne Mitarbeiter/In ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten durch den Auftraggeber getragen werden.

Lehrgangsbescheinigung

Sofern bei der online Anmeldung sämtliche notwendigen Daten angegeben wurden, wird nach dem Lehrgangsbesuch eine Teillnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese Teilnahmebescheinigung kann jedoch nicht ausgehändigt werden, wenn der Lehrgang nicht vollumfänglich besucht wurde, fehlende Unterrichtseinheiten müssen dann in einem anderen Lehrgang nachgeholt werden. Eine vorläufige Teilnahmebescheinigung (unter dem Vorbehalt das fehlende Unterrichtseinheiten später besucht werden) kann ebenfalls nicht ausgehändigt werden, eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet nicht statt, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.

Rücktritt und Kündigung

Bis zu 3 Tage vor Beginn des Lehrganges kann der Teilnehmer/In ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel / E-Mail Eingang beim DRK Kreisverband. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund nach Ablauf der Frist bleibt der Teilnehmer zum Ersatz von 75 % des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Teilnehmer/In hat aber die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer/In zu benennen oder nachzuweisen, dass der Schaden geringer als die genannte Pauschale ist.

Absage durch den DRK Kreisverband Offenbach e.V.

Der DRK Kreisverband Offenbach e.V. kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund den Lehrgang absagen. Bereits vom Teilnehmer/In oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche an den DRK Kreisverband Offenbach e.V.  bestehen nicht.

Änderungen

Ein Wechsel des /Ausbilder/In oder Änderungen im Lehrgangsablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Kursgebühren.

Datenschutz

Der Teilnehmer/In erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Lehrgangsabwicklung, zu statistischen Zwecken und für spätere Teilnehmerinformationen (z. B. zum Nachweis des Lehrgangsbesuches) gespeichert werden.

Er/Sie ist damit einverstanden, dass sein Name und seine Adresse in einer Teilnehmerliste, die den Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung gestellt wird, aufgenommen werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, jegliche Nutzung und Weitergabe Ihnen im Rahmen des Kurses bekannt werdender Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen.

Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht den Vertrag im Übrigen. An ihre Stelle treten gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Vorschriften.