Betreuungsverein

Jeder, der wegen Krankheit oder Behinderung seine Sachen nicht mehr selbst regeln kann, hat ein Recht auf Hilfe. Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch, §1814 "rechtliche Betreuung". Seit dem 01.01.2023 gilt eine neue Regelung, die die Selbstbestimmung der betreuten Personen stärkt. Für die gesetzlichen Vertreter/innen (rechtlichen Betreuer/innen) ist es wichtig, den Willen des betreuten Menschen umzusetzen. 
Der Gesetzgeber fördert Betreuungsvereine, um die Betreuung sicherzustellen. Ein Betreuungsverein kümmert sich um die Betreuung von Menschen, die keine Familie haben. Er hilft Menschen, die ihre eigenen Probleme nicht oder nur teilweise selbst lösen können. 

Lesezeichen - ASP

Ansprechpartner

Frau
Amira Kekez

Tel: 069 75 66 20 21
amira.kekez(at)drk-of(dot)de

Herr
Thorsten Euler

Tel: 069 75 66 20 20
thorsten.euler(at)drk-of(dot)de

Herrnstraße 57
63065 Offenbach

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