
Jeder, der wegen Krankheit oder Behinderung seine Sachen nicht mehr selbst regeln kann, hat ein Recht auf Hilfe. Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch, §1814 "rechtliche Betreuung". Seit dem 01.01.2023 gilt eine neue Regelung, die die Selbstbestimmung der betreuten Personen stärkt. Für die gesetzlichen Vertreter/innen (rechtlichen Betreuer/innen) ist es wichtig, den Willen des betreuten Menschen umzusetzen.
Der Gesetzgeber fördert Betreuungsvereine, um die Betreuung sicherzustellen. Ein Betreuungsverein kümmert sich um die Betreuung von Menschen, die keine Familie haben. Er hilft Menschen, die ihre eigenen Probleme nicht oder nur teilweise selbst lösen können.