Selbst im Krieg gibt es Regeln. Die beteiligten Staaten und Akteure müssen gewisse Vorschriften der Menschlichkeit beachten. Diese finden ihren besonderen Ausdruck in den vier Genfer Abkommen von 1949 sowie ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005, die nahezu weltweit anerkannt sind.
Die Achtung vor dem Menschen und seiner Würde bildet die gemeinsame Basis der Genfer Abkommen. Sie fordern, dass Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, sowie diejenigen, die aufgrund von Krankheit, Verwundung, Gefangenschaft, Schiffbruch oder aus anderen Gründen kampfunfähig sind, geschont und gegen die Auswirkungen des Kriegs geschützt werden. Zudem ist den leidenden Menschen unterschiedslos Beistand und Hilfe zu leisten.
Die vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 haben folgende Vorläufer:
- Das I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1864, spätere Fassungen stammen aus den Jahren 1906 und 1929.
Das II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, der Kranken und der Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See stammt in seiner ersten Fassung aus dem Jahr 1899 und in seiner zweiten Fassung aus dem Jahr 1907.
– Das III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen hat einen Vorläufer aus dem Jahr 1929.
Das IV. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten ist neu und hat keinen Vorläufer. Deutschland ist seit dem 3. September 1954 Vertragsstaat der vier Genfer Abkommen von 1949.
Am 8. Juni 1977 wurden die Genfer Abkommen durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt, die den Opfern internationaler bzw. nicht internationaler bewaffneter Konflikte Schutz bieten. Deutschland ist seit dem 14. Februar 1991 Vertragsstaat dieser Zusatzprotokolle.
Am 8. Dezember 2005 verabschiedete eine Staatenkonferenz schließlich das III. Zusatzprotokoll über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens – den Roten Kristall.
Weiterführende Informationen, Dokumente und Publikationen finden Sie auf der Website des DRK-Bundesverbandes.