Die Verwendung von Rettungshunden spielte in den beiden Weltkriegen vornehmlich in Sanitätseinheiten eine Rolle. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurde sie außer bei der Bergwacht im Deutschen Roten Kreuz nur von einigen Individualisten und Spezialisten betrieben. Das beharrliche Bemühen dieser Individualisten, ihre gut ausgebildeten Suchhunde in die Aufgaben und Arbeit des Roten Kreuzes einzubringen, wurde schließlich belohnt.
Die Rettungshundestaffel des DRK-Kreisverbandes Offenbach hat ihren Übungsstandort in Hainstadt gefunden.
Auf der Seite der Ortsvereinigung Hainstadt finden Sie daher ausführliche Informationen rund um die Rettungshundearbeit: www.drk-hainstadt.de/unser-ortsverein/rettungshundearbeit.html.
Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Er nimmt am Dienst seiner Bereitschaft teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwendiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit ihrem Rettungshund durchführen müssen und ihnen daher weitestgehend die Möglichkeit hierzu anstatt anderer Dienste eingeräumt werden muss. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet.
Die Belange der Rettungshundearbeit hinsichtlich aller grundlegenden und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen. Informationen zu Rettungshunden sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Somit können sie als wichtiges Element des Rettungseinsatzes, beispielsweise bei Verschüttungen durch Gasexplosionen, eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z. B. verwirrte Menschen) im Gelände (Wald usw.) ist ein häufiger Einsatzanlass und stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung der Rettungshundeteams dar.