Stand: 01. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge, die persönlich oder über die Online-Plattform für den Bereich Kursangebote des DRK-Kreisverband Offenbach e.V. (im Folgenden „DRK-Kreisverband“ genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (i. S. d. § 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (i. S. d. § 14 BGB) – im Folgenden einheitlich „Vertragspartner“ genannt –, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird ausdrücklich differenziert.
(2) Die Dozenten und Lehrkräfte des DRK-Kreisverbands sind nicht berechtigt, mündliche und/oder schriftliche Vereinbarungen mit den Vertragspartnern zu treffen, die von diesen AGB oder den jeweiligen Gebühren abweichen.
(3) Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB. Die Textform wird insbesondere durch die Übermittlung per E-Mail oder durch die Nutzung des Buchungsformulars auf der Webseite gewahrt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Textform.
(4) Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Individualabrede. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer Individualabrede die Bestätigung des DRK-Kreisverbands maßgeblich.
(5) Die AGB werden dem Vertragspartner vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht. Mit der Buchung erklärt der Vertragspartner ausdrücklich, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
§ 2 Anmeldung über die Online-Plattform (www.drk-of.de)
(1) Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit dem DRK-Kreisverband ist, dass der Vertragspartner volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist dem DRK-Kreisverband auf Verlangen vorzulegen.
(2) Um einen Kurs über die Online-Plattform zu buchen, ist eine Registrierung und die vollständige Angabe der Daten in der vorgegebenen Eingabemaske notwendig. Die Darstellung der Kursangebote auf der Online-Plattform ist freibleibend und unverbindlich. Sie stellt eine Aufforderung an den Vertragspartner dar, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(3) Durch das Absenden der Anmeldung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch den DRK-Kreisverband zustande. Diese steht unter der Bedingung, dass noch freie Plätze im gewählten Kurs verfügbar sind. Ein Anspruch auf Vertragsannahme besteht nicht.
(4) Sofern der Vertragspartner eine E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält er nach der Kursanmeldung eine Bestätigungsmail. Diese enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Der Vertragspartner hat diese Angaben umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und Abweichungen dem DRK-Kreisverband unverzüglich mitzuteilen. Da der Vertragsschluss bereits mit der Bestätigung erfolgt, begründet der technische Nichtzugang der E-Mail (z. B. durch Spam-Filter) keinen Anspruch auf Rückabwicklung, sofern der DRK-Kreisverband den Versand ordnungsgemäß angestoßen hat.
(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei Verstößen gegen die Wahrheitspflicht kann der Nutzungs-Account gesperrt werden. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene E-Mail-Konto erreichbar ist.
(6) Ändern sich relevante Daten des Vertragspartners (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), ist dies dem DRK-Kreisverband unverzüglich mitzuteilen, sofern die Abwicklung des Kurses (z. B. Zusendung der Kursbestätigung, Erstellung von Teilnehmerunterlagen) hiervon betroffen ist. Für Nachteile oder Verzögerungen durch fehlerhafte oder veraltete Daten übernimmt der DRK-Kreisverband keine Haftung.
§ 3 Anmeldung von geschlossenen Personengruppen (Firmen oder Vereine) außerhalb der Online-Plattform
(1) Für die Anmeldung von geschlossenen Personengruppen (z. B. Firmen, Betriebe, Vereine) gelten die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 analog.
(2) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Vertragspartners (Angebot) und die nachfolgende Bestätigung durch den DRK-Kreisverband (Annahme) zustande. Beide Erklärungen bedürfen der Textform.
(3) Nach der Anmeldung erhält der Vertragspartner eine Auftragsbestätigung. Diese enthält einen Link, über den die Namen, Vornamen und Geburtsdaten der tatsächlichen Teilnehmenden zu erfassen sind. Für die Richtigkeit dieser Daten ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Der DRK-Kreisverband haftet nicht für Fehler, die auf mangelhaften oder unvollständigen Datenübermittlungen beruhen (z. B. fehlerhafte Teilnahmebescheinigungen oder Verzögerungen bei der Ausgabe am Kurstag).
(4) Wird aufgrund fehlerhaft übermittelter Daten die Neuausstellung eines Zertifikats erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 10,00 Euro erhoben.
(5) Nehmen andere als die namentlich angemeldeten Personen am Kurs teil, behält sich der DRK-Kreisverband vor, für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
(6) Der Vertragspartner hat sich im Vorfeld bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) über die Voraussetzungen einer anteiligen oder vollständigen Kostenübernahme zu informieren und das erforderliche Abrechnungsformular anzufordern. Der DRK-Kreisverband stellt für bestimmte Berufsgenossenschaften Abrechnungsformulare bereit (Ausnahmen u. a.: Unfallkasse NRW, BG-Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe); dies setzt voraus, dass die zuständige BG und die Unternehmensnummer vorab mitgeteilt wurden. Eine Garantie für die tatsächliche Kostenübernahme durch den Versicherungsträger übernimmt der DRK-Kreisverband nicht.
§ 4 Besondere Regelungen für Inhouse-Schulungen (Ganze Kurse)
(1) Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Vertragspartners setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen je Schulung voraus. Erfolgt die Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger, darf die maximale Teilnehmerzahl 20 Personen pro Kurs nicht überschreiten.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Differenzgebühr bis zu einer Belegung von 12 Teilnehmenden je Lehrgangstag zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ausdrücklich ein pauschaler Festpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
(3) Der DRK-Kreisverband stellt das spezifische Kurs- und Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Wird der Kursraum vom Vertragspartner gestellt, hat dieser für eine ausreichende Bestuhlung, eine Schreib- und Präsentationsfläche (Whiteboard und/oder Flipchart) sowie für ausreichend Platz zur Durchführung praktischer Übungen zu sorgen.
(4) Handelt es sich um Kurse für betriebliche Ersthelfende, hat der Vertragspartner die räumlichen und sachlichen Anforderungen der Unfallversicherungsträger (vgl. DGUV Grundsatz 304-001, Abs. 2.3) zwingend zu gewährleisten.
(5) Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zur Nichtanerkennung des Kurses durch die Berufsgenossenschaft führen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des DRK-Kreisverbands vollumfänglich bestehen; der DRK-Kreisverband ist zudem berechtigt, eine angemessene Entschädigung analog zu den Stornierungsregelungen zu verlangen.
§ 5 Abmeldung und Stornierung durch Privatkunden (Verbraucher)
(1) Ein Verbraucher kann seine Buchung bis zu 7 Arbeitstage vor Kursbeginn kostenfrei in Textform stornieren.
(2) Erscheint der angemeldete Teilnehmende nicht zum Kurs oder erfolgt die Absage verspätet (weniger als 7 Arbeitstage vor Kursbeginn), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass des Kursentgelts. Der DRK-Kreisverband ist nicht verpflichtet, Ersatzteilnehmende zu stellen.
(3) Kann ein Teilnehmende krankheitsbedingt nicht teilnehmen, wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches spätestens am ersten Werktag nach dem Kurstermin beim DRK-Kreisverband eingehen muss, auf die Rechnungsstellung verzichtet bzw. eine bereits geleistete Gebühr zurückerstattet.
(4) Abmeldungen und Stornierungen müssen in Textform per E-Mail an abmeldung@drk-of.de erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Erklärung beim DRK-Kreisverband.
§ 6 Abmeldung und Stornierung durch Firmenkunden und Vereine (Unternehmer)
(1) Hat ein Unternehmer (i. S. d. § 14 BGB) Mitarbeitende zu einem Kurs angemeldet, bleibt die Pflicht zur Entrichtung der Kursgebühr auch dann bestehen, wenn die angemeldeten Personen nicht zum Kurs erscheinen.
(2) Die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr entfällt, wenn die Abmeldung eines Teilnehmenden bis spätestens 7 Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn in Textform eingeht. Die Benennung von Ersatzteilnehmenden ist bis zum Kursbeginn kostenfrei möglich, sofern dies dem DRK-Kreisverband vorab schriftlich oder in Textform mitgeteilt wird und die Personen tatsächlich teilnehmen.
(3) Bei einer krankheitsbedingten Nichtteilnahme eines Mitarbeitenden wird auf die Rechnungsstellung verzichtet, sofern dem DRK-Kreisverband am Folgetag des Kurses ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
(4) Bucht ein Unternehmen einen exklusiven Kurs (Inhouse-Schulung gemäß § 4), kann dieser bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei gekündigt oder storniert werden. Bei einem späteren Rücktritt wird eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Tagessatzes je Veranstaltungstag fällig.
(5) Bleiben am Kurstag angemeldete Teilnehmende eines Unternehmens ohne rechtzeitige Absage fern und wird dadurch die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen unterschritten, ist das Unternehmen verpflichtet, die Gebühren für die fehlenden Teilnehmenden aufzuzahlen.
§ 7 Kosten und Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Seminar- und Lehrgangspreise des DRK-Kreisverbands. Die Preise können aufgrund von unterschiedlichen Buchungszeitpunkten, Rabattaktionen oder Lehrgangsformen sowohl zwischen einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmenden variieren.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Abrechnung über Dritte und Verzug
(1) Privatpersonen (Selbstzahler) sind verpflichtet, das Kursentgelt zu Lehrgangsbeginn in bar vor Ort zu entrichten, sofern vorab keine andere Zahlungsweise (z. B. Online-Zahlung) vereinbart wurde.
(2) Bei Firmenkunden können die Kursgebühren ganz oder anteilig durch den zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden. Informationen zur Höhe und den Bedingungen der Kostenübernahme der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können unter https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp eingesehen werden. Für die Inhalte und die Verfügbarkeit dieser externen Webseite übernimmt der DRK-Kreisverband keine Haftung.
(3) Wird eine (anteilige) Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger gewünscht, müssen die hierfür erforderlichen Abrechnungsunterlagen spätestens am Veranstaltungstag vollständig ausgefüllt und im Original vorliegen. Schlägt eine Abrechnung aus Gründen fehl, die der DRK-Kreisverband nicht zu vertreten hat, wird dem Vertragspartner der reguläre Selbstzahlersatz (derzeit 50,00 Euro pro Person) direkt in Rechnung gestellt.
(4) Das ordnungsgemäß ausgefüllte Abrechnungsformular (BG-Formular) ist am Lehrgangstag vorzulegen. Erfolgt dies nicht, trägt der Auftraggeber primär die Gebühren. Eine nachträgliche Einreichung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn die rechtzeitige Vorlage nachweislich unverschuldet objektiv unmöglich war. In diesen anerkannten Ausnahmefällen muss das Formular innerhalb von drei Werktagen nach dem Veranstaltungstag beim DRK-Kreisverband eingehen, andernfalls erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber.
(5) Rechnungen an Unternehmen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu zahlen. Zahlungen können nur bei korrekter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer verbucht werden. Schlägt die Kostenübernahme durch vereinbarte Dritte (z. B. Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften) fehl, haftet der Vertragspartner/Teilnehmende selbst für die Gebühren.
(6) Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden. Weitergehende gesetzliche Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Rücktritt und Absage durch den DRK-Kreisverband
(1) Der DRK-Kreisverband ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen, akute Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den DRK-Kreisverband (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen, es sei denn, dem DRK-Kreisverband fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(2) Der DRK-Kreisverband kann einen Kurs absagen, wenn die zur Vorbereitung der Kursunterlagen zwingend erforderlichen Teilnehmerdaten nicht mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn vorliegen.
§ 10 Rücktritt aus sonstigen Gründen
(1) Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertragspartners aus anderen als den in diesen AGB genannten Gründen ist nur zulässig, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
(2) Ein Rücktritt aufgrund von allgemeinen Infektionslagen (gemäß Infektionsschutzgesetz - IfSG) ist nur dann zulässig, wenn die Durchführung des Lehrgangs gesetzlich oder behördlich untersagt wird. Solange kein Verbot besteht, führt der DRK-Kreisverband den Kurs unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygienemaßnahmen durch. Tritt der Kunde dennoch zurück, gelten die Stornierungsbedingungen nach § 5 bzw. § 6.
§ 11 Änderungen der Veranstaltung / Rahmenbedingungen
(1) Geringfügige, zumutbare Änderungen im Veranstaltungsablauf oder ein Wechsel des angekündigten Dozenten, welche den Kern und Inhalt der zugesagten Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Der DRK-Kreisverband ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten qualifizierte Subunternehmer oder Drittanbieter einzusetzen. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmenden und dem Dritten entsteht dadurch nicht.
(2) Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, weil die im Vorfeld schriftlich vereinbarten Rahmenbedingungen seitens des Auftraggebers nicht erfüllt wurden (z. B. ungeeignete Räumlichkeiten, Unterschreitung von gesetzlichen Mindestgrößen), trägt der Auftraggeber die vereinbarten Kurskosten in voller Höhe.
§ 12 Kursgestaltung und Weisungsbefugnis
(1) Die Kurse des DRK-Kreisverbands basieren auf einem handlungsorientierten, pädagogischen Konzept, das die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden erfordert. Mit der Buchung wird dieses Konzept anerkannt. Den Verhaltens-, Sicherheits- und Arbeitsanweisungen der Dozenten und Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
(2) Auf dem Gelände und in den Räumen des DRK-Kreisverbands gilt die jeweilige Hausordnung. Das Hausrecht wird durch die Dozenten bzw. bevollmächtigte Mitarbeitende des DRK-Kreisverbands ausgeübt.
(3) Bei beharrlicher Nichtbefolgung von Anweisungen oder Störung des Lehrgangsfriedens kann der Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder auf Rückerstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
§ 13 Teilnahmebestätigungen und Zertifikate
(1) Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung hierfür ist die lückenlose persönliche Anwesenheit, die aktive Mitarbeit, die eigenhändige Unterschrift auf der Teilnehmerliste sowie die vollständige Entrichtung des Kursentgelts (bzw. das Vorliegen der gültigen Abrechnungsunterlagen im Original bei Firmen/Vereinen).
(2) Ersatz- oder Zweitbescheinigungen für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr können gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden. Die Gebühr ist nach Rechnungsstellung vorab zu überweisen. Hierzu ist die Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums sowie des genauen Kursdatums erforderlich.
(3) Der Antragsteller hat die Daten vor der Beantragung und Vorauszahlung auf Richtigkeit zu prüfen. Sollten die Angaben fehlerhaft sein und eine Zuordnung des Kurses unmöglich machen, wird die Bearbeitungsgebühr für den entstandenen Aufwand nicht erstattet.
§ 14 Haftung
(1) Der DRK-Kreisverband haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des DRK-Kreisverbands oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der DRK-Kreisverband bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DRK-Kreisverband nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Beschädigt ein Teilnehmende mutwillig oder grob fahrlässig Räumlichkeiten, Ausstattung oder Unterrichtsgegenstände, ist er zum vollen Schadensersatz verpflichtet. Der übliche Materialverschleiß im Rahmen von praktischen Übungen ist hiervon ausgenommen.
§ 15 Datenspeicherung und Datenschutz
(1) Der Vertragspartner und die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung, zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken sowie für gesetzlich vorgeschriebene Nachweispflichten in den EDV-Systemen des DRK-Kreisverbands verarbeitet und gespeichert werden.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt streng nach Maßgabe der DSGVO sowie des BDSG. Der DRK-Kreisverband trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages oder zur Abrechnung (z. B. mit Unfallversicherungsträgern oder Behörden) zwingend erforderlich ist.
§ 16 Film-, Foto- und Sprachaufnahmen
Während des Kurses ist es den Teilnehmenden untersagt, Bild-, Video- oder Tonaufnahmen von den Lehrkräften, anderen Teilnehmenden, den Räumlichkeiten oder den Unterrichtsmaterialien anzufertigen (weder digital noch analog). Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden und führen zum sofortigen Ausschluss vom Kurs ohne Anspruch auf Gebührenerstattung.
§ 17 Urheberrecht
Die vom DRK-Kreisverband ausgegebenen oder digital bereitgestellten Schulungs- und Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden ausschließlich zur persönlichen Nutzung überlassen. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Aufzeichnung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung des DRK-Kreisverbands untersagt.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 19 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Offenbach am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.