header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.
Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betr.E. (BG)Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betr.E. (BG)

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ansprechpartner

Herr
Thorsten Euler

thorsten.euler(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 20


Frau
Amira Kekez

amira.kekez(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 21

Beste telefonische Erreichbarkeit
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Offenbach e.V.
Soziale Dienste
Breitenausbildung
Herrnstraße 57
63065 Offenbach

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch. Gerne können Sie uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten ansprechen.

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.

Einrichtungen, die bei der BGW und UKH versichert sind, müssen im Vorfeld die Anmeldeformulare im Onlineverfahren beantragen.

  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

    Die BGW übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor auf dem Anmeldeformular der BGW online beantragt wurde.

    Nähere Informationen zum Abrechnungsmodus der BGW finden Sie hier.

  • Unfallkasse Hessen

    Die Unfallkasse Hessen vergibt Berechtigungsscheine, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im voraus beantragt werden können. Diese müssen mit dem Anmeldeformular gemeinsam bei der ausbildenden Stelle vorgelegt werden.

    Jeder Berechtigungsschein kann nur ein einziges Mal eingereicht werden!

Bitte bei der Teilnahme beachten

Mitbringen * bei Bedarf Schreibutensilien
* (passende) Kursgebühr
* gute Laune
Kleidungsordnung Empfohlen: strapazierfähige und bequeme Kleidung sowie rutschfestes Schuhwerk.
Verpflegung Wir bieten keine Verpflegung an, bitte bringen Sie sich deswegen Essen und Getränke mit. In der Innenstadt sind Bäckereien und Imbisstände.
Pause/n Selbstverständlich - nach vorheriger Absprache mit dem Ausbilder!
Bescheinigung
und Gültigkeit
In der Regel muss nach Ablauf von zwei Jahren ein neuer Kurs besucht werden.