Die rechtliche Betreuung sichert das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen. Sie greift, wenn Menschen wegen einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können.
Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Sie ist eine gezielte Unterstützung im Alltag.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wunsch vor Wille: Die Wünsche der betreuten Person stehen immer im Mittelpunkt.
- Unterstützung statt Vertretung: Die Betreuung ermöglicht eine selbstbestimmte Entscheidungsfindung.
- Erforderlichkeit: Das Gericht richtet eine Betreuung nur ein, wenn sie absolut notwendig ist.
- Vorsorge Vorrang: Eine bestehende Vorsorgevollmacht macht eine rechtliche Betreuung meist überflüssig.
Die Aufgabenbereiche einer Betreuung
Das Betreuungsgericht legt genau fest, für welche Bereiche Unterstützung benötigt wird. Mögliche Aufgabenkreise sind:
- Gesundheitssorge: Organisation von ärztlichen Behandlungen und Therapien.
- Vermögenssorge: Verwaltung von Finanzen, Konten und Rentenansprüchen.
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über den Wohnort (z. B. Anmeldung im Pflegeheim).
- Wohnungsangelegenheiten: Mietverträge verwalten oder Wohnungsauflösungen regeln.
- Behördenangelegenheiten: Anträge stellen bei Ämtern und Versicherungsträgern.
- Postangelegenheiten: Öffnen und Bearbeiten der geschäftlichen Post.
Rechte und Schutz der betreuten Person
Betreute Personen behalten ihre vollen Bürgerrechte. Sie haben das Recht auf:
- Respekt: Ein Umgang auf Augenhöhe ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Mitbestimmung: Wünsche müssen im Rahmen des Möglichen umgesetzt werden.
- Kontrolle: Das Betreuungsgericht überwacht alle Aktivitäten der Betreuer engmaschig.
Rechtsmittel: Entscheidungen des Betreuers oder Gerichts können jederzeit angefochten werden.
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