Die Betreuungsverfügung

Selbstbestimmt bleiben

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass im Ernstfall automatisch die Ehepartner oder Kinder alle Entscheidungen treffen dürfen. Ohne eine rechtliche Absicherung muss das Betreuungsgericht eine Person auswählen – und das kann im schlimmsten Fall ein völlig fremder, Berufsbetreuer sein.

Mit einer Betreuungsverfügung behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand. Sie ist das perfekte Instrument für alle, die eine rechtliche Absicherung wünschen, bei der die gewählte Person dennoch vom Gericht kontrolliert wird.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Gezielte Vertrauensperson: Sie wählen einen Menschen, der Ihre Werte teilt und in Ihrem Sinne handelt.
  • Konkrete Handlungsanweisungen: Sie definieren Ihren Willen zu medizinischer Versorgung, Finanzen und Aufenthaltsort. Das nimmt der betreuenden Person die Last, „raten“ zu müssen.
  • Gerichtlicher Schutzschirm: Anders als bei einer reinen Vollmacht schaut das Betreuungsgericht dem Betreuer regelmäßig auf die Finger (z. B. durch Rechnungslegung). Das bietet maximalen Schutz vor Missbrauch.
     

Beginnen Sie Ihre Vorsorge jetzt
Eine Betreuungsverfügung zu verfassen, kostet nicht viel Zeit, schenkt Ihnen und Ihrer Familie aber unbezahlbare Sicherheit. Gestalten Sie Ihre Zukunft selbst – auch für den Fall, dass Sie es einmal nicht mehr selbst können.

Ansprechpartnerin (Stadt Offenbach)

Frau
Imane Asbai

Tel: 069 75 66 20 16
imane.asbai(at)drk-of(dot)de

Herrnstr. 57
63065 Offenbach

Ansprechpartnerin (Kreis Offenbach)

Frau
Katja Grünewald

Tel: 06106 62 73 997
katja.gruenewald(at)drk-of(dot)de

Ludwigstr. 43
63110 Rodgau

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