
Das Deutsche Rote Kreuz auf Bundesebene ist ein eingetragener Verein. Die Landes- und Kreisverbände des DRK (und somit auch der DRK Kreisverband Offenbach e.V.) sind ebenfalls eingetragene Vereine, mit Ausnahme des Bayerischen Roten Kreuzes (aus historischen Gründen).
Ungeachtet seiner privatrechtlichen Natur nimmt das DRK die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr und ist damit eher eine Organisation eigener Art mit sowohl öffentlich-rechtlichem als auch privatrechtlichem Auftrag.
Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine wichtige Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen
Das einzige explizit im humanitären Völkerrecht benannte Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Jede anerkannte nationale Rot-Kreuz-Gesellschaft (also auch das Deutsche Rote Kreuz) ist Mitglied der Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, die wiederum das aus maximal 25 Schweizern Bürgern bestehende IKRK bilden.
Das DRK finanziert seine Arbeit fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, eine staatliche Finanzierung findet nicht statt, da damit die Unabhängigkeit des Verbandes (eine der sieben Grundsätze des DRK) nicht mehr gewährleistet wäre. Durch ein Umlagesystem das die jeweilige Situation der eigenständigen Kreisverbände berücksichtigt, werden die Landesverbände und auch der Bundesverband des DRK finanziell unterstützt, hierdurch sind die humanitären Hilfeleistungen bei Katastropheneinsatzen des Roten Kreuzes gewährleistet.